Friedhof-Verwaltung

Zur Friedhofsverwaltung zählen vor allem die Bereiche:

 - Ansuchen um Grabzuweisung (neues Grab)
 - Beerdigungsangelegenheiten
 - Verlängerung des Benützungsrechtes
 - Aufbahrungshalle
 - Totenbeschaugebühr

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird immer für 10 Jahre vergeben. Wird eine Leiche in ein bestehendes Grab beigesetzt, wird anlässlich der Beerdigung das Benützungsrecht für soviele Jahre nachverrechnet, dass wieder 10 volle Jahre gegeben sind. Vor Ablauf des Benützungsrechtes wird durch die Marktgemeinde Arbesbach rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, sodass um eine Verlängerung angesucht werden kann.
Bei einem Todesfall setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Von dort aus erfolgt die Verständigung der Totengräber und das Gemeindeamt nimmt auch die Verrechnung aller Friedhofsgebühren vor. Alle anderen Angelegenheiten (Pfarrer, Bestatter) liegen nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.
Für die Aufbahrung wird eine Aufbahrungsgebühr verrechnet. (Details siehe unter "Aufbahrungshallen"). Wenn der Sterbeort eines Gemeindebürgers im Gemeindegebiet liegt und vom zuständigen Gemeindearzt die Totenbeschau vorgenommen wird, wird eine Totenbeschaugebühr (€ 120,--) vorgeschrieben.

Info bezüglich Arbeiten an der Grabstelle:
Es wird ersucht, vor Beginn der Grabarbeiten Blumen, Vasen, Grablichter etc. von der Grabstelle zu entfernen. Unsere Gemeindearbeiter sind bemüht, Ihr Grab nach Begräbnissen wieder in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Im Zuge der Arbeiten können trotz größter Vorsicht Beschädigungen an Einfassungen und Grabsteinen entstehen, wofür die Marktgemeinde Arbesbach, als Betreiber des Friedhofs, keine Haftung überehmen kann. Wir bitten um Verständnis ! 


Zuständig

Formulare