Gebrauchsabgabe

Dies ist eine Abgabe, die von der Gemeinde für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und dem darüber befindlichen Luftraum eingehoben werden kann.

Dies betrifft z.B. Schanigärten, Warenauslagerungen auf dem Gehsteig, Reklameschilder, die in den Gehsteig ragen, udgl.
Weiters wird von der Marktgemeinde seit dem Jahr 2006 auch die Abgabe für Leitungen auf und über öffentlichem Grund eingehoben.

Zuständig