Geschworene und Schöffen

Geschworene und Schöff/innen sind Laienrichter/innen

Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen (zehn bis 20 Jahre und lebenslange Freiheitsstrafe) sowie bei politischen Delikten. Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichtern/innen und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichtern/innen erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürger/innen als Laienrichter/innen (Schöffen, Geschworene) eingesetzt. Dabei werden 25- bis 65-Jährige Bürger durch die jeweilige Gemeinde durch ein Zufallsverfahren ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich auszuüben. Dieses Auswahlverfahren erfolgt alle zwei Jahre (zuletzt 2020).

Das Strafausmaß wird von den Berufsrichter/innen und Laienrichter/innen gemeinsam bestimmt.

Zuständig